Unser Verein

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Das Anmeldeformular geben Sie bitte bei Ihrem Übungsleiter /Trainer ab oder werfen es einfach in unseren Briefkasten an der TSV Halle.

 

Wir freuen uns über Ihr Kommen!

Beitrittserklärung 2011.pdf
PDF-Dokument [37.7 KB]

Beitragsordnung

 

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder

    zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der

    Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

3. Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten zum

    01. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss durch die

    Mitgliederversammlung gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann

    durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

4. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die über den Verein bestehende

    Sportversicherung beim Württembergischen Landessportbund.

5. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 01.April jeden

    Jahres vom Girokonto des Mitgliedes. Kontoänderungen sind umgehend der

    Geschäftsstelle des Vereines zu melden. Eventuelle Stornokosten gehen zu

    Lasten des Mitgliedes.

6. Bei Vereinsbeitritt bis zum 30.06. des Jahres ist der ganze, bei einem Beitritt

    ab 01.07. des Jahres der halbe Jahresbeitrag fällig.

7. Persönliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben, sind

    mit entsprechenden Nachweisen der Geschäftsstelle des Vereines zu

    melden. Ebenso sind Änderungen des Wohnsitzes der Geschäftsstelle zu

    melden.

8. Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich und spätestens bis

    01.12. schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle des Vereines zu erklären.

9. Bei der Verwaltung der persönlichen Daten der Mitglieder werden die

    gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes beachtet.

 

10. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.03.2011 wurden

      folgende Mitgliedsbeiträge festgelegt:

 

Jahresbeiträge

 

- Kinder und Jugendliche (bis 18 J.), aktive Rentner          57,00 €

- Passive Mitglieder                                                                   44,00 €

- Aktive Mitglieder                                                                       98,00 €

- Familienbeitrag                                                                     145,00 €

- Wehr- (bis 2012) / Zivildienstleistende / Soz. Jahr         1 Jahr beitragsfrei

- Auszubildende / Studenten                                                  keine Beitragsreduzierung

 

 

Anmerkungen, Erläuterungen, Definitionen:

 

Kinder und Jugendliche sind Mitglieder vor vollendetem 18. Lebensjahr.

 

Aktive Rentner sind Mitglieder nach vollendetem 65. Lebensjahr, die aktiv an

mindestens einer Übungsgruppe des Vereines teilnehmen.

 

Passive Mitglieder sind Mitglieder, die an keiner Übungsgruppe des Vereines

teilnehmen.

 

Aktive Mitglieder sind volljährige Mitglieder, die aktiv an mindestens einer

Übungsgruppe des Vereines teilnehmen.

 

Familien bestehen aus den beiden Ehe- oder Lebenspartnern und deren

minderjährigen Kindern.

 

Auf Antrag und Nachweis werden Wehr- (bis 2012), Zivildienstleistende und

Teilnehmer an einem sozialen Jahr für die Dauer 1 Jahres von der Beitrags-

pflicht freigestellt.

Übungsleiter des Vereines werden für die Dauer der Übungsleitertätigkeit auch

nach Vollendung des 18. Lebensjahres längstens bis zum vollendeten

27. Lebensjahr

 

a) entweder wie Jugendliche behandelt oder

b) sind von einem bestehenden Familienbeitrag eines Elternteils mit umfasst,

 

soweit und solange sie sich in der Berufsausbildung oder im Studium befinden.

Geeignete Nachweise sind in der Geschäftsstelle des Vereins jährlich

vorzulegen.

 

Stand 18.03.2011 - Der Vorstand

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand 29.03.2008 - Der Vorstand