Unser Verein
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Das Anmeldeformular geben Sie bitte bei Ihrem Übungsleiter /Trainer ab oder werfen es einfach in unseren Briefkasten an der TSV Halle.
Wir freuen uns über Ihr Kommen!
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Beitragsordnung
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder
zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der
Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der
Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten zum
01. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss durch die
Mitgliederversammlung gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann
durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
4. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die über den Verein bestehende
Sportversicherung beim Württembergischen Landessportbund.
5. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 01.April jeden
Jahres vom Girokonto des Mitgliedes. Kontoänderungen sind umgehend der
Geschäftsstelle des Vereines zu melden. Eventuelle Stornokosten gehen zu
Lasten des Mitgliedes.
6. Bei Vereinsbeitritt bis zum 30.06. des Jahres ist der ganze, bei einem Beitritt
ab 01.07. des Jahres der halbe Jahresbeitrag fällig.
7. Persönliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben, sind
mit entsprechenden Nachweisen der Geschäftsstelle des Vereines zu
melden. Ebenso sind Änderungen des Wohnsitzes der Geschäftsstelle zu
melden.
8. Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich und spätestens bis
01.12. schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle des Vereines zu
erklären.
9. Bei der Verwaltung der persönlichen Daten der Mitglieder werden die
gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes beachtet.
10. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.03.2011 wurden
folgende Mitgliedsbeiträge festgelegt:
Jahresbeiträge
- Kinder und Jugendliche (bis 18 J.), aktive Rentner 57,00 €
- Passive Mitglieder 44,00 €
- Aktive Mitglieder 98,00 €
- Familienbeitrag 145,00 €
- Wehr- (bis 2012) / Zivildienstleistende / Soz. Jahr 1 Jahr beitragsfrei
- Auszubildende / Studenten keine Beitragsreduzierung
Anmerkungen, Erläuterungen, Definitionen:
Kinder und Jugendliche sind Mitglieder vor vollendetem 18. Lebensjahr.
Aktive Rentner sind Mitglieder nach vollendetem 65. Lebensjahr, die aktiv an
mindestens einer Übungsgruppe des Vereines teilnehmen.
Passive Mitglieder sind Mitglieder, die an keiner Übungsgruppe des Vereines
teilnehmen.
Aktive Mitglieder sind volljährige Mitglieder, die aktiv an mindestens einer
Übungsgruppe des Vereines teilnehmen.
Familien bestehen aus den beiden Ehe- oder Lebenspartnern und deren
minderjährigen Kindern.
Auf Antrag und Nachweis werden Wehr- (bis 2012), Zivildienstleistende und
Teilnehmer an einem sozialen Jahr für die Dauer 1 Jahres von der Beitrags-
pflicht freigestellt.
Übungsleiter des Vereines werden für die Dauer der Übungsleitertätigkeit auch
nach Vollendung des 18. Lebensjahres längstens bis zum vollendeten
27. Lebensjahr
a) entweder wie Jugendliche behandelt oder
b) sind von einem bestehenden Familienbeitrag eines Elternteils mit umfasst,
soweit und solange sie sich in der Berufsausbildung oder im Studium befinden.
Geeignete Nachweise sind in der Geschäftsstelle des Vereins jährlich
vorzulegen.
Stand 18.03.2011 - Der
Vorstand
Stand 29.03.2008 - Der Vorstand
